Auto gewährleistungsfrei verkaufen

Sie wollen Ihr Auto gewährleistungsfrei verkaufen?

Mit Manheim Express handeln Sie im B2B-Bereich professionell und zu ausgezeichneten Konditionen.

Ein Auto-Verkauf im B2B-Bereich geht oft mit dem Wunsch einher, die Gewährleistung auszuschließen. Der gewährleistungsfreie Verkauf schützt den Verkäufer vor nachträglichen Ansprüchen des Käufers, wie sie die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) einräumt. Während beim Verkauf an Privatpersonen durch einen Händler oder Unternehmer ein gewährleistungsfreier Verkauf nicht möglich ist, sondern die Sachmängelhaftung lediglich auf ein Jahr verkürzt werden kann, ist es im B2B-Handel möglich, jegliche Gewährleistung vertraglich auszuschließen. pkwNOW erklärt Ihnen im Folgenden, welche konkreten rechtlichen Bestimmungen bestehen und warum pkwNOW für den gewerblichen Handel mit Autos eine ausgezeichnete Wahl ist.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, ein Auto gewährleistungsfrei zu verkaufen?

Nicht nur im Handel mit gebrauchten Fahrzeugen, sondern auch in fast allen anderen Branchen, herrscht oft Unklarheit darüber, welche gesetzlichen Verpflichtungen bzw. Ansprüche beim Verkaufen bzw. Kaufen von Autos, Waren oder Dienstleistungen bestehen. So ist bereits die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung oft mindestens einem der beiden Vertragspartner nicht klar, so dass die beiden Begriffe missverständlich verwendet werden. Hier kann im Reklamationsfall eine unklare Rechtslage entstehen. Zur Erläuterung: Im Unterschied zur freiwillig eingeräumten Garantie ist die Gewährleistung die gesetzlich bestimmte Sach- und Rechtemängelhaftung, die zunächst jeder Verkäufer, auch der eines gebrauchten Autos, einzuräumen hat. Der Ausschluss oder eine Beschränkung der Gewährleistung – im Gesetzestext wird von gesetzlichen Mängelansprüchen gesprochen – ist in manchen Fällen rechtlich möglich, muss aber ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Ein erster wichtiger Anhaltspunkt, wenn es darum geht, ein Auto gewährleistungsfrei zu verkaufen, ist der rechtliche Status der beiden Verkaufspartner. Als Faustregel bei der Frage, ob die Möglichkeit besteht, ein Auto gewährleistungsfrei zu verkaufen kann gelten: befinden sich Käufer und Verkäufer auf der gleichen Stufe: Händler verkauft an Händler, Privatperson verkauft an Privatperson, dann besteht die Möglichkeit, eine Sache, also auch ein Auto, gewährleistungsfrei zu verkaufen. Auch der gewährleistungsfreieVerkauf von einer Privatperson an einen Händler ist möglich.

Ihr Auto oder Ihre Flotte gewährleistungsfrei mit pkwNOW verkaufen

Für Autohändler oder andere Unternehmer besteht zwischen dem Verkauf an Privatpersonen und dem gewerblichen Verkauf von Autos an andere Unternehmer ein wichtiger Unterschied. Während beim Verkauf an Privatpersonen die Gewährleistung – also die zweijährige Sachmängelhaftung – vertraglich zwar auf ein Jahr verkürzt werden kann, ist ein vollständiger Ausschluss bei diesem Verkaufsverhältnis nicht möglich. Anders sieht es aus, wenn ein Vertrag zum Kauf eines Autos im B2B Bereich abgeschlossen wird. Hier besteht für den Verkäufer (den Händler oder Unternehmer) die Möglichkeit, die gesetzlichen Mängelansprüche (Gewährleistung) vertraglich auszuschließen, also das Auto oder die ganze Flotte gewährleistungsfrei zu verkaufen. Auf ebendiese Handelsform hat sich pkwNOW spezialisiert. Bei uns ist alles auf die Belange von Unternehmern und Händler ausgelegt – von der schnellen Einstellung über die Abwicklung und den gewährleistungsfreien Verkauf der Autos. Sie sind Händler oder anderweitig unternehmerisch tätig und wollen ein Auto oder eine ganze Flottegewährleistungsfrei verkaufen? Dann sind Sie bei pkwNOW an der richtigen Adresse. Wir kennen die Interessen von Händlern und wissen, worauf es in dieser Branche ankommt. Der gewährleistungsfreie Auto-Handel hat seine eigenen Gesetze, Chancen und Risiken – um diese möglichst effizient ausschöpfen und nutzen zu können, wurde pkwNOW geschaffen.

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